
Bereits seit dem Jahre2018 wurde mit der Änderung der Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV) die gesetzliche Fortbildungspflicht für Immobilienmakler und Verwalter eingeführt. Diese Pflicht zur Fortbildung besteht nicht nur für Firmeninhaber und Geschäftsführer, sondern für alle im Unternehmen Beschäftigten, die an einer erlaubnispflichtigen Tätigkeit mitwirken. Immobilienmakler sind demnach seit der Einführung der neuen Verordnung verpflichtet, sich in einem Umfang von 20 Stunden weiterzubilden. Dieser Zeitraum kann innerhalb von 3 Jahren selbständig gewählt werden.
Mit Ablauf des Jahres 2020 ist somit der 3 Jährige Zeitraum beendet, in dem die erstmalige gesetzlich vorgeschriebene Fortbildung absolviert werden muss. Diese Weiterbildungsverpflichtung ist nicht mit einem echten Sachkundenachweis zu vergleichen – sondern lediglich eine Mindestanforderung an alle am Immobilienmarkt teilnehmenden Immobilienmakler.
Alle Mitarbeiter von Immaxi Immobilien haben daher die gesetzlichen Vorgaben erreicht und sogar übertroffen. In Zusammenarbeit mit dem IVD Bildungsinstitut und weiteren Partnern konnten wir zahlreiche Präsenzlehrgänge, sowie an Onlinebasierten Seminaren teilnehmen und diese im Anschluss durch eine Erfolgskontrolle erfolgreich abschließen:
Folgende Themengebiete wurden in den absolvierten Weiterbildungslehrgängen behandelt:
Mietrecht, Umwelt- und Energiethemen im Immobilienbereich, Energiesparverordnung, Wohneigentumsgesetz, Datenschutzrecht, Maklerrecht, Wettbewerbsrecht, allgemeines Vertragsrecht, BGB Bauvertragsrecht.
Immaxi Immobilien wird auch in den kommenden Jahren Wert auf qualifizierte Weiterbildungsmaßnahmen und Fortbildungen legen und bietet somit seinen Kunden weiterhin eine qualitativ hochwertige Fachkenntnis, die über die gesetzlichen Vorgaben deutlich hinausgeht.