Mietspiegel 2023 in Leipzig mit Neuerungen für Einfamilienhäuser Reihenhäuser

Im neuen Mietspiegel von Leipzig werden seit Juni 2023 erstmals Reihenhäuser, sowie Einfamilienhäuser und Zweifamilienhäuser berücksichtigt. Ab sofort ist es daher für Vermieter möglich, Mieterhöhungsverlangen auf Basis eines gültigen qualifizierten Mietspiegels zu begründen. Laut Rücksprache mit der Stadt Leipzig hat sich hier der Eigentümerverein „Haus & Grund Leipzig“ stark gemacht, auch diese Immobiliengruppe im Mietspiegel aufzunehmen. Für die im Mietspiegel angegebenen Werte sei wiederum die Stadt Leipzig zuständig.

Was sich in der Theorie für Vermieter gut anhört bekommt in der Praxis, nach Berechnung der Vergleichsmiete schnell ernüchternde Realität. Die berechneten Vergleichsmieten für Einfamilienhäuser und Reihenhäuser in Leipzig liegen bei Bestandsimmobilien teilweise deutlich unter den Angebotsmieten der letzten Jahre, so dass es zum Beispiel bei Neuvermietungen keinerlei Mietsteigerungspotential für Vermieter mehr gibt, obwohl die Nachfrage deutlich höhere Mietpreise rechtfertigen würde. Es ist daher wichtig zu wissen, dass sich bei einer Neuvermietung von einem Einfamilienhaus oder einem Reihenhaus zwingend am Mietspiegel orientiert werden muss. Auf Grund der Mietpreisbremse in Leipzig und Dresden sind Abweichungen von 10% noch im Toleranzbereich.

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