Informationen zum neuen Widerrufsrecht für Immobilienmakler

Immaxi Widerrufsrecht für Maklerverträge tritt ab 13.06.2014 in Kraft

Das neue Gesetz ist bereits in großem Umfang für verschiedenste Dienstleistungen bekannt und bezieht sich auf sogenannte Fernabsatzverträge. Hier sind vor allem Verträge gemeint, die durch das Internet oder telefonisch abgeschlossen werden. In der Regel ist dies auch der häufigste Weg, einen Immobilienmakler wie uns zu kontaktieren.

 

Wann kommt ein Vertrag mit einem Immobilienmakler zustande?

Beim Kontakt eines Immobilienmaklers auf ein provisionspflichtiges Angebot wie z.B. eine Onlineanzeige, nehmen Sie als Interessent bereits ein Angebot der Immobilienvermittlung in Anspruch. Aus diesem Grund kommt bereits ab diesem Zeitpunkt ein Maklervertrag zustande, bei dem Sie die im Exposé angegebene Provision beachten müssen. Immobilienmakler arbeiten auf Erfolgsbasis. Sie werden selbstverständlich nur zahlungspflichtig, wenn Sie die entsprechende Immobilie tatsächlich kaufen. Diese Regelung ist bereits langjährig im BGB (Bürgerliche Gesetzbuch §§ 652-656) verfasst.  

 

Welchen Sinn hat das Widerrufsrecht?

Auf Grund der Tatsache, dass Verträge nicht in jedem Fall schriftlich vereinbart werden, sondern vielmals auch durch gegenseitiges Einvernehmen zustande kommen, müssen wir als Immobilienmakler, Sie mit dem Hinweis auf Ihr 14 tägiges gesetzliches Widerrufsrecht, seit dem 13.06.2014 darauf aufmerksam machen.

 

Welche Auswirkungen hat das neue Widerrufsrecht?

Sie als Kunde sind über Ihr 14 tägiges Widerrufsrecht durch unsere Widerrufsbelehrung umfassend aufgeklärt und sicher, voreilige Entscheidungen zu treffen. Wir als Makler können auf Grund Ihrer 14 tägigen Bedenkzeit zum Widerruf nicht alle umfassenden Leistungen wie z.B. die Angabe der Objektadresse, Besichtigungstermine, Zusendung von Unterlagen gewährleisten, sondern erst nach Ablauf Ihres Widerrufsrechtes.

 

Wie kann ich kurzfristig an Informationen oder einen Besichtigungstermin der Immobilie kommen?

Es ist möglich, das wir als Immobilienmakler vor Ablauf Ihrer 14 tägigen Widerrufsfrist tätig werden. Hierzu müssen allerdings Sie als Kunde aktiv werden. Teilen Sie uns schriftlich (Fax/Post/Email) mit, dass wir sofort mit unserer Vermittlungstätigkeit anfangen sollen – vor Ablauf der Widerrufsfrist. Selbstverständlich fällt bei dieser Variante eine Vermittlungsprovision erst an, wenn Sie die Immobilien tatsächlich käuflich erwerben.

 

Sie finden diese Vorgehensweise zu aufwendig, nutzlos und bürokratisch? Wir auch! Leider sind wir an die Gesetzesvorgaben gebunden, hoffen aber auf Ihr Verständnis.

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